Aufgrund der sich weiter ausbreitenden Geflügelpest und der aktualisierten Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts gilt ab morgen, 24.10.2025, im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz eine Stallpflicht. Mit der neuen Allgemeinverfügung darf Geflügel dann nur noch entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht sein, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Betroffen sind mehr als 4.000 Geflügelhalter im Landkreis. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben weiterhin im gesamten Landkreis untersagt. 

Zudem tritt ab morgen, 24.10.2025, eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft, die das Betreten des Areals am Stausee Kelbra verbietet. Lediglich Einsatzkräfte und Mitarbeiter des Talsperrenbetriebes haben noch Zugang, um die verendeten Tiere zu bergen. Da deren Zahl aktuell täglich weiter um rund 100 ansteigt, unterstützen ab der kommenden Woche Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren aus den Gemeinden Goldene Aue und Südharz den Landkreis. Gemeinden wie Berga und Kelbra stellen weiterhin Technik zum Transport zur Verfügung. Das Luftkissenboot aus dem Seegebiet steht auf Abruf bereit und kann je nach Wetterlage unterstützen. Der Landkreis dankt bereits jetzt allen eingesetzten Kräften und Gemeinden für ihre Hilfe in dieser außergewöhnlichen Situation. 

Wichtige Hinweise: 

Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.

Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt werden, sondern dem Landkreis gemeldet werden.

Nutzen Sie zu Meldungen toter Wildvögel oder von totem Hausgeflügel das Bürgertelefon. Erreichbar ist das unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-4303 oder -4305 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 – 11 Uhr sowie von 13 – 14.30 Uhr und Freitag 9 – 12 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle des Landkreises die Meldungen unter +49 (0) 3464 535-1910 entgegen. 

Die ab morgen geltenden Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Aktuelle Bekanntmachungen).

Formular zur Meldung toter Wildvögel

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

Allgemeinverfügung Betretungs- und Befahrungsverbot Talsperre Kelbra

Karte zum Betretungs- und Befahrungsverbot Talsperre Kelbra

 

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