1412 verkaufte Graf Dietrich von Hohnstein einen Teil der beiden Ämter Kelbra und Heringen an Grafen Botho von Stolberg.

1413 gibt Graf Heinrich von Hohnstein, Herr zu Kelbra, seine Herrschaft an den Landgrafen von Thüringen ab und erhält dafür die Herrschaft über Heldrungen und Wiehe.

1413 verpfänden die Landgrafen Wilhelm und Friedrich von Thüringen und Markgrafen zu Meißen die Herrschaft Kelbra für 12500 rheinische Gulden und 160 Mark Silber an die Grafen Botho und Heinrich von Stolberg auf 3 Jahre.

1414 vollziehen der Graf Botho von Stolberg und Wernigerode und die Stadträte von Heringen und Kelbra eine Wiederkaufsverschreibung. Da die Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen ihr Pfand von 1413 mit den Stolberger Grafen nicht einlösen konnten, schlossen sie am 6. Februar 1417 auf weitere 6 Jahre ein Pfandverhältnis über Schloss, Stadt und Amt Kelbra.

1418 schließen die Grafen Botho von Stolberg und Heinrich von Schwarzburg, in welchen die ideelle Hälfte des Amtes Kelbra an Schwarzburg abgetreten wurde. Stolberg behielt sich die Vorrechte gegen den Adel der Goldenen Aue vor und bestimmte das die Besitzungen der geistlichen Ämter mit Schwarzburg in Gemeinschaft erfolgen sollte.

1428 wurde den Grafen von Schwarzburg und von Stolberg das Haus Kelbra nebst Zubehör als Gesamtlehen verliehen.

1447 verglichen sich die Grafen Heinrich von Schwarzburg und sein Schwager Botho von Stolberg wegen der Dienste der Dörfer in der Herrschaft Kelbra, das Berga dem Grafen Botho allein, dagegen Tilleda, Urbach, Thürungen und Sittendorf den Grafen Heinrich allein dienen (fronen) sollen.

1485 nahmen die Kurfürsten Ernst und Albert eine fröhliche Teilung ihrer Länder vor. Kelbra gelangt mit seiner Umgebung nach Kursachsen in den Anteil von Kurfürst Ernst von Sachsen. Von nun an verschmilzt unsere thüringische Geschichte mit der sächsischen.

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