Nachdem in einem Geflügelbetrieb in Mansfeld-Südharz das H5 N1 Virus amtlich festgestellt worden ist, hat das Veterinäramt am vergangenen Wochenende für Teile des Landkreises eine sog. Sperrzone zum Schutz gegen die Geflügelpest eingerichtet.
Für den gesamten Landkreis gilt darüber hinaus nach wie vor eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Demnach darf Geflügel ausschließlich so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht ist, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Des Weiteren sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis untersagt. Auch das Betretungs- und Befahrungsverbot für das Areal am Stausee Kelbra besteht nach wie vor.
Das Veterinäramt des Landkreises hat angekündigt, dass entsprechende Kontrollen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen kann ein Bußgeld festgesetzt werden.
Alle aktuellen Meldungen, die geltenden Allgemeinverfügungen sowie weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de/aktuell/gefluegelpest.
Bürgertelefon wird verstärkt
Seit Montag, 03.11.2025, sind die Sprechzeiten des Bürgertelefons des Landkreises erweitert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung unterstützen das Veterinäramt und beantworten Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema.
Erreichbar ist das Bürgertelefon ab sofort unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-1960 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 15 Uhr und Freitag 8 – 12 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle des Landkreises Meldungen, vor allem zu Fundorten toter Vögel, unter +49 (0) 3464 535-1910 entgegen.
Wichtige Hinweise:
Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.
Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt, sondern dem Landkreis gemeldet werden.



