Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Verdachtsfall auf H5 N1 in einem Geflügelbetrieb in Mansfeld-Südharz gestern Nachmittag bestätigt. Entsprechend muss durch den Landkreis jetzt eine Sperrzone eingerichtet werden. Die Allgemeinverfügung dazu tritt morgen, 01.11.2025, in Kraft. 

Die Sperrzone besteht aus eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern. Darin eingeschlossen sind die Orte Berga, Kelbra, Thürungen und Roßla. Hier gelten jetzt spezielle Regelungen. Dazu zählt unter anderem, dass sämtliche Erzeugnisse wie Geflügelfleisch oder Eier aus der Schutzzone nicht mehr verkauft oder anderweitig in Verkehr gebracht werden dürfen. Zusätzlich gelten Auflagen für Geflügelbetriebe, die nun zusätzliche Überwachungs- und Biosicherheitsmaßnahmen ergreifen müssen. Hierzu zählt vor allem die Pflicht zur Desinfektion und Hygiene.

Um die Schutzzone wird mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort eine Überwachungszone festgelegt. Diese betrifft folgende Orte:

Berga, Bösenrode, Rosperwenda, Brücken, Kelbra, Sittendorf, Thürungen, Tilleda, Hohlstedt, Agnesdorf, Bennungen, Breitungen, Dittichenrode, Drebsdorf, Kleinleinungen, Questenberg, Roßla, Uftrungen und Wickerode. Auch hier müssen die Geflügelbestände überwacht und Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. 

In dem betroffenen Geflügelbetrieb ist unterdessen den geltenden Vorgaben entsprechend der Bestand von rund 40.000 Legehennen gekeult worden. Bereits am Mittwoch hatte sich durch einen positiven Schnelltest der Verdacht auf H5 N1 erhärtet, der nunmehr durch das FLI bestätigt ist. 

Mit Inkrafttreten der Sperrzone bleiben Stallpflicht für die übrigen Teile des Landkreises und das Betretungs- und Befahrungsverbot für das Areal am Stausee Kelbra bestehen. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben weiterhin im gesamten Landkreis untersagt. 

Bürgertelefon wird verstärkt 

Ab dem kommenden Montag, 03.11.2025, wird das Bürgertelefon des Landkreises verstärkt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung unterstützen so das Veterinäramt und beantworten Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema.

Erreichbar ist das Bürgertelefon ab Montag unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-1960 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 – 15 Uhr und Freitag 8 – 12 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle des Landkreises Meldungen, vor allem zu Fundorten toter Vögel, unter +49 (0) 3464 535-1910 entgegen. 

Wichtige Hinweise

Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.

Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt, sondern dem Landkreis gemeldet werden.

Alle aktuellen Meldungen, die geltenden Allgemeinverfügungen sowie weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de/aktuell/gefluegelpest.

Allgemeinverfügung - Restriktionszonen

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Aviäre Influenza

Allgemeinverfügung Betretungs- und Befahrungsverbot Talsperre Kelbra

Karte zum Betretungs- und Befahrungsverbot Talsperre Kelbra

Formular zur Meldung toter Wildvögel