Aufgrund der inzwischen anhaltenden Trockenheit haben sich auch in den Oberflächengewässern des Landkreises Mansfeld-Südharz sehr niedrige Wasserstände eingestellt.
Nennenswerte Niederschläge sind erfahrungsgemäß in den Sommermonaten nicht zu erwarten.

Dazu erklärt der Landrat André Schröder:
„Ab morgen, 27.06.2025, ist die Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtungen aus Oberflächengewässern untersagt. Ausgenommen sind die Wassernutzer, die über eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme verfügen (z.B. Landwirtschaftsbetriebe und Obstbaubetriebe).
Bis maximal zum 30. September 2025 gilt nun, dass öffentliche und private Grün- und Gartenflächen sowie Sportanlagen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr nicht bewässert werden dürfen. Diese Verfügung kann – je nach Entwicklung der Niederschlagsmengen – jederzeit widerrufen werden.
Wir haben uns bei diesem Vorgehen selbstverständlich auf Landkreisebene abgestimmt. Die Verfügung stellt einen vernünftigen Kompromiss dar, um mit vertretbaren Einschränkungen auf Zeit Schäden für unsere Natur abzuwenden.“

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