1300 stellte man selbst in größeren Städten keine Ansprüche an die Straßen. Gepflasterte Straßen gab es noch nicht. In kleineren Städten waren die Straßen nur passierbar wenn es nicht regnete. Im Frühjahr und Herbst wurde Stroh in die Pfützen gelegt um halbwegs trockenen Fußes über die Straße zukommen.
Zu später Stunde wurde das Leben in den Schänken ruhiger, der Ruf des Nachtwächters forderte das die Häuser geschlossen werden. Wenn das zweite mal der Ruf des Wächter ertönte, mussten die Straßen von Passanten leer sein. Dann umgab Dunkelheit und Stille die Stadt. Straßenbeleuchtung gab es noch nicht. Wer längere Zeit nach dem dritten Wächterruf noch auf der Straße angetroffen wurde, musste zur Wache.
Die damalige große Unsicherheit erforderte diese Strenge.
Im Jahre 1301 wird Friedericus von Bendeleben als Klosterproft von Kelbra genannt.
Am 31. Juli 1308 erhebt Bischof Peter von Mainz die Wenzelskirche zu Kelbra auf Bitten des Grafen Friedrich von Beichlingen wieder zur Pfarrkirche. Diese Kirche, die am Seigertor (heutiges Grundstück Kautzleben Langestraße, Bäckerei) stand, war wahrscheinlich die erste Kirche der Stadt Kelbra. Nach der Ausstattung der Klosterkirche wurden die kirchlichen Handlungen dann nicht mehr in der Wenzelskirche verrichtet.
Im Jahre 1341 überlassen die Grafen Heinrich, Bernhard, Dietrich und Ulmann von Hohnstein den Grafen Heinrich, Botho und Friedrich zu Stolberg, die von den Grafen von Beichlingen zu Rothenburg erkauften Gerichte und die Grafschaft, über die Orte Bennungen, Roßla, Tütchenrode, Rosperwenda, Bersnarode, Bösenrode, Bernecke, Uftrungen, Altendorf und Altmerrode. Aus der Grenzbeschreibung der verkauften Grafschaft geht hervor, das Kelbra ausgeschlossen war. Die Grafen Heinrich der II und Gerhard der III von Beichlingen, die Eigentümer der Grafschaft Rothenburg zu welcher Kelbra gehörte, verkauften um 1348 das meiste der Grafschaft an den Grafen von Hohnstein. Zu den verkauften Gütern gehörte auch Kelbra.
Von dieser Zeit an gilt unsere Stadt als hohensteinischer Besitz und es entstand die Linie Hohenstein-Kelbra des Grafenhauses Hohnstein. Die Grafen Hohnstein-Kelbra bewohnten die Rothenburg nicht mehr, sonder nahmen ständigen Aufenthalt in Kelbra. Wahrscheinlich in der Burg den späteren „Storkauer-Hof".
In einer Urkunde vom 25.Oktober 1352 wird Graf Günther von Schwarzburg als Herr der Wasserburg genannt. Da verschiedene Glieder des schwarzburgischen Grafenhauses, die fälschlicherweise Wasserburg genannte Burg bewohnten, ist anzunehmen das diese Wasserburg mit der in Kelbra gelegenen identisch sein muss.
Am 8. Juli 1357 hat der Weihbischof Albrecht von Beichlingen den Altar der Martinikirche zu Altendorf eingeweiht. Die Kirche zu Altendorf besteht aus zwei Teilen, der alten Kirchanlage und einem Anbau der später hinzugefügt wurde. Dadurch entstand ein ungewöhnlicher Grundriss. Der ältere Teil der Kirche stammt aus einer sehr frühen Bauperiode und stellte vor dem Anbau eine gewöhnliche Dorfkirche dar, die nur bei Beerdigungen genutzt wurde. Erst nach der Vergrößerung der Kirche wurden Gottesdienste darin abgehalten. Über der spätgotischen Kirchhoftür ist eine Sandsteinplatte eingemauert, die heute bis zur Unkenntlichkeit verwittert ist.
(Fotoaufnahmen aus den 1970ziger Jahren?) lassen aber vermuten, das darauf die heilige Familie abgebildet war.
1395 übereignen die Grafen Ulrich und sein Sohn Heinrich von Hohnstein und Kelbra dem Nordhäuser Barfüßerkloster ein Haus in der Stadt Kelbra, worin der Texminarius der Barfüßer wohnte.