Im Landkreis Mansfeld-Südharz ist ein erster Verdachtsfall auf H5 N1 in einem Geflügelbetrieb aufgetreten. Der Legehennenbetrieb hat rund 40.000 Tiere. Entsprechend den Vorgaben muss das Veterinäramt des Landkreises die Tötung des gesamten Bestandes anordnen. Eine Spezialfirma wird damit beauftragt.
Erfolgt durch das Friedrich-Löffler-Institut die Bestätigung des Verdachtsfalls, muss per Allgemeinverfügung eine Sperrzone eingerichtet werden. Die entsprechenden Vorbereitungen dafür laufen. Im Kern wird die Sperrzone eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern enthalten. Sämtliche Erzeugnisse wie Fleisch oder Eier, die aus dieser Zone kommen, dürfen dann nicht mehr verkauft oder anderweitig in Verkehr gebracht werden. Um die Schutzzone herum wird zusätzlich eine Beobachtungszone mit einem Radius von 10 Kilometern eingerichtet.
Unterdessen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes, des Umweltamtes, des Bauordnungsamtes und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren weiter am Stausee in Kelbra im Einsatz, um verendete Kraniche zu bergen. Seit Ausbruch der Geflügelpest wurden in den vergangenen zwei Wochen bislang mehr als 1.500 tote Tiere eingesammelt, um die Ausbreitung der Seuche zu mindern. Unterstützung kommt heute und morgen auch vom Landesanglerverband mit einem Amphibienfahrzeug, das beim Einsammeln der verendeten Tiere hilft.
Bereits seit dem 24.10.2025 gilt im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz eine Stallpflicht. Geflügel darf nur noch entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht sein, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Betroffen sind mehr als 4.000 Geflügelhalter im Landkreis. Auch Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben weiterhin im gesamten Landkreis untersagt.
Zudem gilt auch weiterhin das strikte Verbot des Betretens und Befahrens des Areals am Stausee Kelbra.
Wichtige Hinweise:
Geflügelhalter werden weiterhin eindringlich gebeten, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch.
Auffällige oder tote Tiere sollten keinesfalls berührt, sondern dem Landkreis gemeldet werden.
Nutzen Sie zu Meldungen toter Wildvögel oder von totem Hausgeflügel das Bürgertelefon. Erreichbar ist das unter der Rufnummer + 49 (0) 3464 535-4303 oder -4305 (Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 – 11 Uhr sowie von 13 – 14.30 Uhr und Freitag 9 – 12 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten nimmt die Leitstelle des Landkreises die Meldungen unter +49 (0) 3464 535-1910 entgegen.
Die geltenden Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Aktuelle Bekanntmachungen).



