Aus aktuellem Anlass lädt der Bürgermeister der Stadt Kelbra zu einer Bürgerversammlung, am 15. August 2017 um 19:00 Uhr, in die Bootshallen am Campingplatz ein.

Erwartet werden Politiker aus Kreis und Land, um über die weitere Entwicklung des Naherholungsgebietes mit Bürgern und Nutzern zu diskutieren.

Da in jüngerer Vergangenheit eine weitere Einschränkung der touristischen Nutzung ohne Diskussion durch Allgemeinverfügung vorgenommen wurde und im Erarbeitungsprozess der Natura 2000 Landesverordnung die Belange einer touristische Nutzung gesichert werden sollen, will die Stadt mit prominenten Politikern, Bürgern und Nutzern das Gespräch führen.

Aus aktuellem Anlass lädt der Bürgermeister der Stadt Kelbra zu einer Bürgerversammlung, am 15. August 2017 um 19:00 Uhr, in die Bootshallen am Campingplatz ein.

Erwartet werden Politiker aus Kreis und Land, um über die weitere Entwicklung des Naherholungsgebietes mit Bürgern und Nutzern zu diskutieren.

Da in jüngerer Vergangenheit eine weitere Einschränkung der touristischen Nutzung ohne Diskussion durch Allgemeinverfügung vorgenommen wurde und im Erarbeitungsprozess der Natura 2000 Landesverordnung die Belange einer touristische Nutzung gesichert werden sollen, will die Stadt mit prominenten Politikern, Bürgern und Nutzern das Gespräch führen.

Folgende Regelungen sind vorgesehen:

Im SPA004 gilt:

- kein Befahren des Stausees mit motorbetriebenen Booten,
- kein Kitesurfen,
- das Befahren des Stausees mit muskelbetriebenen Booten ist erlaubt, sofern dabei ein Abstand von mindestens 300 m zum Ufer des Nebendammes und zum Ufer der an der Nordspitze des Sees ins Gewässer hineinragenden Landfläche eingehalten wird.

In den Schutzzonen gilt:

- kein Befahren des Nebendammes und des Hauptdammes ab dem Wegabzweig in Richtung Berga sowie von nicht öffentlich dem Verkehr gewidmeten Straßen im Sinne des § 2 des StrG LSA mit Kraftfahrzeugen aller Art und kein Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb gekennzeichnetre Parkplätze sowie kein Befahren sämtlicher Wege vom 01.09. bis 31.12.,
- kein Betreten des Gebietes in der Zeit vom 01.09. bis 31.12.; außerhalb dieser Zeit ist das Betreten auf Wegen zulässig, mit Ausnahme des Nebendammes und des Hauptdammes ab dem Wegabzweig in Richtung Berga,
- Anleingebot für Hunde,
- kein Baden, Klettern, offenes Feuer, Zelten, Lagern oder Übernachten im Freien,
- keine Jagd auf Vögel,
- kein Anlegen von Bootsstegen, kein Anlegen von Schneisen im Röhricht,
- keine gewerblichen oder öffentlichen Veranstaltungen ausßerhalb von geschlossenen Räumen sowie keine gemeinschaftlichen Fischereiveranstaltungen in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni; Veranstaltungen außerhalb dieses Zeitraumes sind auf max. 25 Personen zu begrenzen; ausgenommen sind Hegeveranstaltungen,
- keine Drachen steigen lassen,
- kein Angeln außerhalb der in der Karte dargestellten Angelstrecke am Campingplatz.

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